Bernadette soll, wenn alles gut geht, die Stammhündin des Zwingers "Ailsbacher Pudelpointer" werden. Dafür haben wir schon zahlreiche
Nachweise und Leistungen erbracht, um bei unserem rasseführenden Verein Pudelpointer e.V. die Zuchtzulassung beantragen zu können.
In der Zuchtordnung ist exakt beschrieben, welche Kriterien erfüllt sein müssen, wobei diese gleichermaßen für zukünftige Deckrüden gelten.
Hier ein Auszug aus der ZO mit den wichtigsten Eckdaten:
1. Mindestalter 18 Monate
2. Form- und Haarwert mindestens "gut" (g/g)*
3. Scherengebiss, Zangengebiss, keine weiteren Zahnfehler (P1 Fehler sind zulässig)
4. HD-Befund A1-A2 und B1-B2 sind zulässig
5. ED-Befund mit ED-0
6. OCD-Befund mit OCD-0 (Mindestalter für Rötgen 12 Monate)
7. Spl oder sil
8. Mindestens zwei bestandene Verbandsprüfungen: VJP und HZP oder AZP; VJP und VGP; HZP oder AZP mit Hasenspur und VGP (oder VSwP bzw. VPS)
9. Mindestanforderungen: Hasenspur "gut"; Nase "sehr gut"; Vorstehen "gut"; Stöbern hinter Ente "gut"
10.Härtenachweis (HN)
11.Vom Zuchtbuchführer bestätigte DNA-Registrierung
Diese elf Kriterien sind vom jeweiligen zur Zucht vorgesehenen Hund zu erfüllen.
* Form- und Haarbewertung erfolgen im Rahmen einer ausgeschriebenen Zuchtschau (Mindestalter: 12 Monate für vorläufige Bewertung; 18 Monate für endgültige Bewertung)
Der Züchter hat zusätzlich folgende Voraussetzungen zu schaffen:
1. Zwingerschutz (International geschützter Name)
2. Zuchtstättenabnahme